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Zukünftige Baubeschränkungen auf Mallorca

Es ist kein Geheimnis, dass Mallorca für viele Deutsche eine hohe Anziehungskraft hat. Auf der Baleareninsel gibt es eine Vielfalt an Interessen und Gelegenheiten für den Kauf von Immobilien, sei es am Strand oder im Inneren der Insel. In den vergangenen Jahren sind viele deutsche Käufer dazu übergegangen, sich für Fincas auf dem Land zu interessieren, anstatt in den Tourismuszentren, und nutzen diese häufig als Ferienunterkünfte.

In letzter Zeit jedoch haben Zeitungsnachrichten die Eigentümer oder Kaufinteressenten von Landgrundstücken aufhorchen lassen: Die Regierung von Mallorca hat anscheinend vor, die zum Bauen notwendige Mindestfläche bei Landgrundstücken zu ändern, um die Naturlandschaft der Baleareninsel zu erhalten, die ziemlich unter der Immobilienspekulation der vergangenen Jahre gelitten hat.
Das vom Consell de Mallorca geplante Gesetz sieht vor, die erwähnte Baumindestfläche beträchtlich zu erhöhen, so dass Grundstücke, die als Allgemeiner Ländlicher Boden [Suelo Rústico de Régimen General] eingestuft sind, für die Erlangung einer Baugenehmigung statt derzeit 14.000 m2 eine Fläche von 21.000 bzw. 28.000 m2 betragen müssten.

Zwar ist noch kein Termin für diese Änderung festgesetzt, Gerüchten zufolge steht sie jedoch unmittelbar bevor. Einige politische Plattformen wie „Mes per Mallorca“ üben bereits Druck aus, damit das neue Gesetz so bald wie möglich verabschiedet wird. Dies auch, um das massive Erteilen von Baugenehmigungen in letzter Minute zu vermeiden.
In Anbetracht der genannten Umstände wäre es für Grundeigentümer ratsam, jetzt eine Baugenehmigung mit Bauvorhaben zu beantragen. Das würde nicht unbedingt einen sofortigen Baubeginn bedeuten, würde jedoch den Eigentümern einen mehrjährigen Rahmen für ihr Bauvorhaben gewähren, da Baugenehmigungen über einen längeren Zeitraum gültig sind und außerdem verlängert werden können.

Zusätzlich zu der bereits genannten Mindestgröße müssen bei der Planung eines Hauses in Mallorca weitere Voraussetzungen beachtet werden: Die Grundstücksteilung muss vor dem 16.07.1999 erfolgt sein, die Vorgaben des Territorialen Bebauungsplans und des Raumordnungsplans müssen erfüllt werden, usw.

Unsere Kanzlei empfiehlt daher stets, Verträge vor dem Erwerb eines Landgrundstücks gründlich prüfen zu lassen, damit das gesamte Kaufgeschäft von einem Anwalt begleitet wird.